Wissen Stand: Oktober 2026
E-Rechnungspflicht: Die Fristen im Überblick
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung auch zwischen Unternehmen in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Hier finden Sie die wichtigsten Termine auf einen Blick.
Wissen Stand: Oktober 2026
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung auch zwischen Unternehmen in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Hier finden Sie die wichtigsten Termine auf einen Blick.
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung.
Nein. Für Rechnungen zwischen Unternehmen schreibt das Gesetz keinen bestimmten Übertragungsweg vor – E-Rechnungen können zum Beispiel auch per E-Mail verschickt werden. PEPPOL ist jedoch ein standardisierter Weg, über den Rechnungen automatisiert und nachvollziehbar zugestellt werden, national wie international.
Wer frühzeitig umstellt, kann Prozesse in Ruhe testen und vermeidet Engpässe kurz vor den Stichtagen. Sprechen Sie uns an – in einer Erstberatung schauen wir gemeinsam auf Ihre Ausgangslage.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Erstberatung ohne Verpflichtung: Wir klären Ihre gesetzlichen Anforderungen, Ihr Dokumentenvolumen und die passende PEPPOL-Anbindung.